6. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag
16.-17.9.2011 in Berlin
Nachschau zum 6. Deutschen Handels- und Gesellschaftsrechtstag am 16.09.2011 / 17.9.2011
Am 16./17.9.2011 fand im Hotel Pullman Schweizer Hof in Berlin der 6. Deutsche Handels- und Gesellschaftsrechtstag statt. Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht hatte einen „bunten Strauß“ von Themen rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht zusammengestellt. Vorgetragen haben durchweg renommierte Referenten zu praxisrelevanten Themen.
Ministerialrat Prof. Dr. Ulrich SEIBERT berichtete über die aktuelle Entwicklung im Gesetzgebungsprozess bezogen auf das Gesellschaftsrecht. Von großem Interesse war dabei insbesondere die angestrebte Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes im Hinblick auf die dort bislang unzureichend vorgesehene Haftungsbeschränkung. Die bislang vorgesehene Haftung des Gesellschaftsvermögens sowie die unbeschränkt Handelnden-Haftung soll abgelöst werden durch eine vollständige Beschränkung der Haftung auf das vorhandene Gesellschaftsvermögen, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung mit der im Gesetz angestrebten Mindestdeckungssumme abgeschlossen ist.
Besonders erfreulich war, dass der neue Vorsitzende des Gesellschaftsrechtssenats, Herr Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Alfred BERGMANN, zur aktuellen Rechtsprechung des BGH im Gesellschaftsrecht vortrug und dabei auf aktuelle Entscheidungen des Personengesellschaftsrechts und des Rechts der Kapitalgesellschaften einging.
Ferner waren zwei Vorträge an der Schnittstelle des Gesellschaftsrechts zum Steuerrecht Gegenstand der Tagung: Herr Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Klaus OLBING, aus Berlin berichtete über die „Fallstricke im Organschaftsrecht“, insbesondere über steuerrechtliche "Fallen", die sich aus vertragsrechtlichen Gestaltungen ergeben können. Herr Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Matthias SÖFFING aus Düsseldorf widmete sich der Gestaltung von Personengesellschaftsverträgen unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere zu den Problemkreisen Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer und Nachfolgeklauseln. Rechtsanwalt Prof. Dr. PILTZ griff das handelsrechtliche Thema der „Incoterms 2010“ gelungen praxisnah auf.
Im Rahmen des Handels- und Gesellschaftsrechtstages werden stets auch Vorträge angeboten, die über den „juristischen Tellerrand“ hinausgehen. So sprach Frau Kirsten BAUS, Vorsitzende des Instituts für Familienstrategie Stuttgart, über die nicht rein juristische Gestaltung von Familie und Unternehmen. Aus ihrer Sicht ist es sinnvoll, eine „Familien-Charta“ abzuschließen, in der sich die Familienmitglieder unternehmensbezogen, aber ohne rechtliche Bindung gemeinsamen Werten, Zielen und Vorgehensweisen unterwerfen. Um nicht geschäftsführende Familienmitglieder unabhängig von Gesellschafterversammlungen über das Unternehmen zu informieren und in die Unternehmensphilosophie einzubinden, schlägt sie das jährliche Abhalten eines Familientags vor. Herr Rechtsanwalt Rainer BURKARDT aus Shanghai berichtete lebensnah und interessant über „doing business in china“. Prof. Dr. Friedrich Graf VON WESTFALEN aus Köln stellte den Stand der Entwicklung zum Europäischen Vertragsrecht dar, einschließlich interessanter Einblicke in den gegenwärtigen Stand der rechtspolitischen Diskussion dieses durch verschiedene nationale Einflüsse und unterschiedliche rechtliche Traditionen geprägten Themas.
Abgerundet wurde das Programm mit einem unterhaltsamen und geselligen Abend in der Puro Sky Lounge.
Die jährlich steigende Teilnehmerzahl (2011: 180 Teilnehmer) zeigt, dass es dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht gelungen ist, den Deutschen Handels- und Gesellschaftsrechtstag in Berlin erfolgreich zu etablieren.
5. Handels- und Gesellschaftrechtstag
17.-18.09.2010 - Berlin

5. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag in Berlin
Wie jedes Jahr im Herbst veranstaltete die Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht vom 17. – 18. September 2010 in Berlin den Deutschen Handels- und Gesellschaftsrechtstag. Es war bereits die fünfte Veranstaltung dieser Art der noch jungen Fachanwaltschaft. Diesem kleinen Jubiläum entsprach das Programm mit handverlesenen Referenten:
Außerordentlich glücklich schätzen konnte sich der geschäftsführende Ausschuss, den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, als Referenten gewonnen zu haben. Er trug zur außerstaatlichen Normsetzung am Beispiel von IFRS vor. Die IFRS sind Rechnungslegungsstandards, die von einer nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware 1973 gegründeten Stiftung erarbeitet wurden und weiterentwickelt werden. Sie haben über § 315a HGB Eingang in das deutsche Recht gefunden. Dabei eröffnet § 315a Abs. 3 HGB Mutterunternehmen die Möglichkeit, den Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen; für bestimmte Mutterunternehmen, im Wesentlichen börsennotierte Gesellschaften, ordnet § 315a Abs. 2 HGB die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS sogar zwingend an. Prof. Kirchhof leuchtete dieses Spannungsverhältnis zwischen staatlichem Geltungsbefehl und außerstaatlicher Normsetzung nach vielen Seiten aus. Grenzen sieht er vor allem dort, wo stärkere Grundrechtseingriffe erfolgen. Danach kann im Hinblick auf Art. 12 und 14 GG eine außerstaatliche Norm trotz innerstaatlichen Geltungsbefehls nur eingeschränkt Grundlage von Haftung und wohl gar nicht – im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG – Grundlage von Strafe sein.
Ein weiterer Bereich der Tagung war dem Thema Mediation und Schiedsverfahren gewidmet. Das Thema aus deutscher Sicht beleuchtete Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Hilmar Raeschke-Kessler. Mediation ist im internationalen Bereich ein etabliertes Verfahren; in Deutschland besteht insoweit noch Nachholbedarf. Für die Vertragsgestaltung empfehlenswert ist die Verwendung der Mediationsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Im Rahmen seiner Ausführungen zur Schiedsgerichtsbarkeit im GmbH-Recht wies Prof. Raeschke-Kessler darauf hin, dass die Anforderungen der Rechtsprechung an Schiedsklauseln bei Beschlussmängelstreitigkeiten nach wie vor schwer zu erfüllen sind, insbesondere das Erfordernis der Mitwirkung aller Gesellschafter an der Auswahl der Richter. Auch insoweit empfiehlt er die Verwendung der Regelwerke der DIS. Diese sieht relativ knappe statutarische Regelungen vor, die durch weitere Regelungen, die im Gesellschaftsvertrag nur in Bezug genommen werden, ergänzt werden. Diese ergänzenden Regelungen werden im Sinne einer dynamischen Verweisung von der DIS fortgeschrieben. Ob der Verweis in GmbH-Gesellschaftsverträgen auf die DIS-ergänzenden Regeln beurkundungsrechtlich zulässig ist, wurde in der anschließenden Diskussion in Frage gestellt und blieb letztlich offen.
Schiedsverfahren im Handels- und Gesellschaftsrecht aus internationaler Sicht, insbesondere im grenzüberschreitenden Kaufrecht und Unternehmenskauf, war das Thema von Herrn Rechtsanwalt Dirk Knottenbelt aus Amsterdam, der mit seinem in englisch gehaltenen Vortrag den internationalen Programmteil der Tagung abdeckte.
Ein weiterer Schwerpunkt lag dieses Jahr im Kartellrecht. So widmete sich Rechtsanwalt Jochen Burrichter, Düsseldorf, der Schnittstelle zwischen Kartellrecht und Gesellschaftsrecht. Am Tag zuvor hatte bereits Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Genzow, Köln, die neue vertikale Gruppenfreistellungsverordnung vorgestellt. Sie ersetzt seit 1. Juni 2010 die alte Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung. Neu sind insbesondere Verschärfungen bei den Bagatellgrenzen (Berücksichtigung sowohl des Marktanteils des Lieferanten als auch des Marktanteils des Käufers) und im Rahmen der Leitlinien Regelungen über die Zulässigkeit von Klauseln im Internetvertrieb.
Im gesellschaftsrechtlichen Kernbereich bewegte sich der Vortrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Hoffmann-Becking, Düsseldorf, zu Vorstands- und Geschäftsführerverträgen. Prof. Hoffmann-Becking legte einen Schwerpunkt seiner Ausführungen auf die Aktiengesellschaft und dort auf die durch das VorstAG eingeführten Änderungen.
Aktuelle Rechtsprechung zur Unternehmensinsolvenz wurde aus berufenem Munde, vom Vorsitzenden Richter des zuständigen 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes, Herrn Dr. Hans Gerhard Ganter, berichtet; die Frage (und die Antworten) nach dem Einfluss der rechtlichen Gestaltung auf das Rating von Peter A. Koch, Vorstand der IMAP M&A Consultants AG, beschloss ein abwechslungsreiches und informatives Tagungsprogramm.